1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Geltung der Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen von Premium-Parking. Sie werden mit der Nutzung unserer Dienste durch den Kunden verbindlich. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn sie von Premium-Parking ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

1.2 Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote von Premium-Parking sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Premium-Parking die Buchung des Kunden schriftlich oder elektronisch bestätigt. Die Annahme des Angebots setzt die Zustimmung zu diesen AGB voraus. Mündliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von autorisierten Vertretern von Premium-Parking getroffen werden.

2. Mietvertrag und Valet-Service

2.1 Parkmöglichkeiten
Premium-Parking stellt Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main Parkmöglichkeiten auf den Betriebsgeländen in Raunheim (Magellan-Allee 8-10, 65479 Raunheim) und Kelsterbach (Im Taubengrund 27, 65451 Kelsterbach) gegen Gebühr zur Verfügung.

2.2 Mietvertrag
Ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und Premium-Parking kommt mit der Bestätigung der Buchung zustande. Premium-Parking übernimmt keine Verantwortung für die Bewachung oder Aufbewahrung der Fahrzeuge.

Für Fahrzeugabgaben oder -abholungen zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr fällt ein Nachtzuschlag in Höhe von 40,00 € an. Dieser Betrag wird zusätzlich zum vereinbarten Parkpreis berechnet und muss vor Ort oder bei der Gesamtabrechnung bezahlt werden.

2.3 Stellplatznutzung
Premium-Parking stellt dem Kunden die gebuchten Stellplätze für die vereinbarte Dauer zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz, es sei denn, es wurde eine Dauerparkvereinbarung getroffen.

2.4 Fahrzeugrückgabe und Haftung
Premium-Parking behält sich das Recht vor, Fahrzeuge nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit auf Kosten des Kunden zu entfernen. Die Haftung von Premium-Parking richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2.5 Valet-Service
Mit dem Valet-Service können Kunden ihr Fahrzeug am Flughafen-Terminal einem Mitarbeiter von Premium-Parking übergeben, der es zum vereinbarten Parkplatz bringt. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

2.5.1 Transferzeit und -weg
Für die Rückgabe der Fahrzeuge wird eine Abweichung von bis zu 15 Minuten und 15 Kilometern berücksichtigt, um unvorhergesehene Verkehrssituationen und andere Umstände zu berücksichtigen und eine pünktliche Rückgabe sicherzustellen.

2.6 Verlängerung der Mietdauer
Für jede Verlängerung der Parkdauer nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit wird eine zusätzliche Gebühr von 20,00 € pro Tag berechnet. Die Gebühr ist vor Ort oder bei der Gesamtabrechnung zu begleichen. Eine Verlängerung der Mietdauer muss rechtzeitig und vor Ablauf der ursprünglichen Mietzeit mit Premium-Parking abgestimmt werden.

2.7 Gebühr für Fahrzeuge mit Übergröße
Für Fahrzeuge, die als Übergröße (z. B. Transporter, Vans, SUVs, Wohnmobile) gelten, wird eine einmalige Gebühr von 30,00 € erhoben. Die Einstufung eines Fahrzeugs als Übergröße erfolgt nach Maßgabe von Premium-Parking und ist bei der Buchung zu überprüfen.

2.8 Nicht-Erscheinen und automatische Stornierung
Sollte der Kunde zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht erscheinen, um das Fahrzeug abzuholen oder abzugeben, wird die Buchung nach einer Stunde automatisch storniert, und Premium-Parking behält sich das Recht vor, 100 % des vereinbarten Preises einzubehalten.

Sollte sich der Kunde jedoch vorab mit Premium-Parking in Verbindung setzen und eine verspätete Ankunft oder Abholung mitteilen, wird keine automatische Stornierung erfolgen, und der Kunde kann die Dienstleistung weiterhin in Anspruch nehmen, ggf. unter Berücksichtigung zusätzlicher Gebühren für die verspätete Abholung.

3. Kfz-Dienstleistungen
Premium-Parking bietet zusätzliche Kfz-Dienstleistungen für abgestellte Fahrzeuge an, wie z. B. Fahrzeugpflege oder Tankservice. Anfragen sind rechtzeitig vor Beginn der Parkzeit zu stellen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise sind sofort und ohne Abzug in Euro zu zahlen. Die Zahlung ist fällig, auch wenn die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich zu den vereinbarten Preisen gelten die Gebühren gemäß den Klauseln 2.6 (Verlängerung der Mietdauer) und 2.7 (Gebühr für Fahrzeuge mit Übergröße).

5. Rücktritt und Stornierung

5.1 Stornierung durch den Kunden
Kunden können ihre Buchung bis 24 Stunden vor Beginn der Parkzeit kostenlos stornieren. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der kostenlosen Stornierungsfrist behält sich Premium-Parking das Recht vor, 80 % des Buchungspreises als Stornogebühr zu berechnen.

Bei einer Flugannullierung durch die Fluggesellschaft gelten die gleichen Stornobedingungen wie bei einer Kundenstornierung.

6. Haftung von Premium-Parking

6.1 Haftung für Schäden an Fahrzeugen und Dritten
Premium-Parking haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Premium-Parking, sowie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Premium-Parking verursacht wurden. Sollte der Kunde Unternehmer sein, ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.2 Haftung für Schäden an Fahrzeugen und Dritten
Bei Schäden an Dritten (z. B. an weiteren Fahrzeugen) haftet die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für alle daraus resultierenden Schäden. Premium-Parking ist von der Haftung entbunden.
Bei Unfällen oder Schäden, die durch den Fahrer von Premium-Parking oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet nicht Premium-Parking, sondern die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

6.3 Ausschlüsse der Haftung
Premium-Parking übernimmt keine Haftung für Schäden aus den folgenden Gründen:

  • Vandalismus, Unwetterschäden, Reifenschäden oder Schäden durch Luft- und Druckverlust der Reifen.
  • Elektronische oder technische Schäden am Fahrzeug.
  • Diebstahl von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen, sowie Sachbeschädigungen durch Dritte.
  • Schäden durch höhere Gewalt, innere und äußere Unruhen, elementare Naturereignisse (z. B. Überschwemmungen, Stürme) und Kriegsereignisse.
  • Wertgegenstände im Fahrzeug, die nicht zur regulären Fahrzeugausstattung gehören (z. B. Elektronik, Taschen, Schmuck).

6.4 Dokumentation von Schäden
Fotodokumentation: Der Kunde ist verpflichtet, bei der Fahrzeugabholung eventuelle Schäden oder Mängel zu melden und/oder zu dokumentieren (z. B. durch Fotos). Erfolgt keine Dokumentation, übernimmt Premium-Parking keine Haftung für Schäden, die nach der Fahrzeugübergabe auftreten.

6.5 Haftung bei Nichtmeldung von Mängeln
Wenn der Kunde bei der Abholung des Fahrzeugs keine Beanstandungen erhebt oder keine Mängel meldet und das Betriebsgelände oder den vereinbarten Auftragsort verlässt, übernimmt Premium-Parking keine Haftung für Schäden oder Verluste, weder im Innen- noch im Außenbereich des Fahrzeugs.

6.6 Haftung für Fahrzeugzustand und Schäden
Glas- und kleinere Lackschäden: Premium-Parking haftet nicht für Glasschäden oder kleinere Lackschäden, wenn diese nicht ausdrücklich dokumentiert wurden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er eventuelle Schäden vor der Abgabe des Fahrzeugs dokumentieren sollte.
Untersuchung des Fahrzeugs bei Abholung: Sollte die Fahrzeugübergabe im Dunkeln, bei regennasser oder stark verschmutzter Karosserie erfolgen, sind spätere Reklamationen bezüglich kleiner Kratzer am Lack ausgeschlossen.

6.7 Haftung für besondere Fahrzeugmerkmale
Premium-Parking haftet nicht für Schäden, die auf besonderen Merkmalen des Fahrzeugs beruhen, die bei der Übergabe nicht offenbart wurden. Verzichtet der Kunde aus Zeitmangel oder anderen Gründen auf eine Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs bei der Übergabe, sind spätere Reklamationen oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

6.8 Technische Defekte des Fahrzeugs
Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die durch technische Defekte (z. B. durch das Fahrzeug oder durch Dritte verursachte technische Mängel) auf dem Betriebsgelände von Premium-Parking verursacht werden.

6.9 Abtretung von Ansprüchen an Premium-Parking
Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen, die aufgrund von technischen Defekten des Fahrzeugs oder des Kundenverschuldens entstanden sind, im Voraus an Premium-Parking ab, soweit Premium-Parking ein Schaden entstanden ist.

6.10 Haftung im Valet-Service und Shuttle-Service
Bei Schäden, die während der Hol- und Bringdienste (Valet-Service) oder des Shuttle-Services entstehen, sind alle Schäden ausschließlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzers abzuwickeln.

6.11 Überbuchung und Stellplatzverlagerung
Premium-Parking behält sich das Recht vor, im Falle einer Überbuchung, Fahrzeuge auf Nebenparkplätze oder öffentliche Parkplätze zu verlagern. Diese Stellplätze sind ebenfalls mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln.

6.12 Haftung für Schäden bei Reservierungsstornierung
Premium-Parking behält sich das Recht vor, Reservierungen jederzeit zu stornieren, auch wenn bereits eine Zahlung erfolgt ist. In diesem Fall wird Premium-Parking eine entsprechende Rückerstattung vornehmen, jedoch keine Haftung für etwaige Folgeschäden übernehmen.

7. Datenschutz und Speicherung von Daten
Premium-Parking verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den Datenschutzbestimmungen zu schützen. Weitere Informationen zu unserem Umgang mit personenbezogenen Daten sind in unserer Datenschutzerklärung einsehbar.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Premium-Parking in Raunheim.

8.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.