1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1 Geltung der Bedingungen

Die folgenden Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Angebote und Leistungen von Premium-Parking und treten in Kraft, sobald der Kunde die Dienste von Premium-Parking in Anspruch nimmt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie werden von Premium-Parking ausdrücklich schriftlich genehmigt.

1.2 Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote von Premium-Parking sind unverbindlich. Verträge kommen erst zustande, wenn Premium-Parking die Buchung des Kunden bestätigt. Die Annahme eines Angebots setzt die Zustimmung zu diesen AGB voraus. Mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlichen Vertragsinhalts sind nur wirksam, wenn sie von autorisierten Vertretern von Premium-Parking getroffen werden.

2 Mietvertrag und Valet-Service

2.1 Parkmöglichkeiten

Premium-Parking bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main Parkmöglichkeiten auf den Betriebsgeländen (Frankfurter Str. 198, 63263 Neu-Isenburg und Im Taubengrund 27, 65451 Kelsterbach) gegen Gebühr an.

2.2 Mietvertrag

Ein Mietverhältnis zwischen dem Kunden und Premium-Parking entsteht mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage. Premium-Parking übernimmt keine Bewachungs- oder Verwahrungspflichten für die Fahrzeuge der Kunden.

2.3 Stellplatznutzung

Premium-Parking stellt dem Kunden die gebuchten Stellplätze für die vereinbarte Dauer zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz, es sei denn, es wurde eine Dauermiete vereinbart.

2.4 Fahrzeugrückgabe und Haftung

Premium-Parking behält sich ein Zurückbehaltungsrecht und ein gesetzliches Pfandrecht an den Fahrzeugen der Kunden vor. Premium-Parking kann Fahrzeuge nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit auf Kosten des Kunden entfernen lassen. Die Haftung von Premium-Parking ist gemäß gesetzlicher Bestimmungen geregelt.

2.5 Valet-Service

Der Valet-Service ermöglicht es Kunden, ihre Fahrzeuge von einem Mitarbeiter von Premium-Parking am Flughafen-Terminal entgegennehmen und zum vereinbarten Ort bringen zu lassen. Voraussetzung ist die Verkehrssicherheit und Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs.

2.5.1 Transferzeit und -weg

Um sicherzustellen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zurückgegeben werden können, wird bei der Berechnung der Transferzeit und des Weges eine Abweichung von bis zu 15 Minuten und 15 Kilometern berücksichtigt. Diese Flexibilität ermöglicht es, unvorhergesehene Verkehrssituationen und andere unerwartete Umstände zu berücksichtigen, um eine pünktliche Rückgabe der Fahrzeuge zu gewährleisten.

3 Kfz-Dienstleistungen

Premium-Parking bietet gegen Gebühr Kfz-Dienstleistungen für abgestellte Fahrzeuge an. Anfragen sind rechtzeitig vor Beginn der Einstellzeit einzureichen.

4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarten Preise sind sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen bleibt die Zahlungspflicht bestehen.

5 Rücktritt

Kunden können unter bestimmten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten. Rücktrittsfristen und -kosten sind in den AGB geregelt.

5.1 Stornierung

Im Falle einer Stornierung durch den Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der kostenlosen Stornierungsfrist behalten wir uns das Recht vor, 80% des Buchungspreises einzubehalten. Bei einer Flugannullierung durch die Fluggesellschaft gelten die gleichen Bedingungen für die Stornierung seitens des Kunden.

6 Haftung

Für sämtliche Schäden, die sich aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Premium Parking, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ergeben, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Im Falle eines Kunden, der als Unternehmer agiert, ist die Haftung von Premium Parking bei grober Fahrlässigkeit auf den vor Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Premium Parking haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, sofern dies auf schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt, ebenso wie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die vor Vertragsschluss entstanden sind.

Sofern nicht anders vereinbart, ist Premium Parking von jeglicher Haftung befreit. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass keine Haftung für Glasschäden am Fahrzeug des Kunden übernommen wird. Eventuelle kleinere Schäden am Fahrzeug werden vor Abgabe nicht dokumentiert, daher ist auch hier eine Haftung von Premium Parking ausgeschlossen. Der Kunde ist in diesem Fall selbst verantwortlich, eventuelle Schäden vor Abgabe des Fahrzeugs zu dokumentieren (beispielsweise durch Fotografien).

Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für sämtliche Schäden, die infolge technischer Defekte durch das vom Kunden oder in dessen Auftrag beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Premium Parking verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

Sämtliche Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aufgrund eines Schadensfalles, der aufgrund des Kundenverschuldens oder eines technischen Defekts des Fahrzeugs eintritt, werden vom Kunden bereits im Voraus an Premium Parking abgetreten, soweit Premium Parking dadurch ein Schaden entsteht.

Premium Parking übernimmt keine Haftung für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeugs während der vereinbarten Parkdauer.

Premium Parking haftet nicht für Unfälle mit Sach- und/oder Personenschäden, die vom Fahrer oder Kunden auf dem Parkplatzgelände verursacht werden.

Das Abstellen des Fahrzeugs auf einem der von Premium Parking bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden.

Im Falle von Schäden, die während des Hol- und Bring-Services (Valet-Parking) am Frankfurt Flughafen auftreten, sind sämtliche Schadenfälle über Die Betriebshaftpflicht Versicherung von Premium Parking versichert.

Premium Parking übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Parkplatz auftreten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Diebstahl, Vandalismus, oder Schäden durch Unwetter oder Naturkatastrophen.

7 Datenschutz

Die bereitgestellten Daten werden von Premium Parking verarbeitet. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten von Premium Parking im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.

8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.